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Tierkrankenversicherung? Sinnvoll oder nicht?

Med. vet. Fulya Şafak

In Deutschland steigt die Anzahl der krankenversicherten Haustiere von Jahr zu Jahr und das hat einen Grund. Es gibt keine Versicherungspflicht für Haustiere, die Behandlungsmöglichkeiten werden zwar immer besser aber auch kostenintensiver. Daher bieten immer mehr Versicherungen auch Tierkrankenversicherungen an, mit denen man sich vor unvorhergesehenen Unkosten schützen kann. Die Behandlung eines Kreuzbandrisses kostet bei einem Hund durchschnittlich 2.000€ und bei einer Katze 1.500€. Durchschnittlich betragen die Tierarztkosten für ein Hundeleben in etwa 8.000€. Eine Katze kann durch die höhere Lebenserwartung auch gut und gerne ähnliche Tierarztkosten in ihrem Leben verschlingen. Das sind ganz schöne Brocken und die führen tatsächlich oft dazu, dass Tierhalter einen Kredit für die Behandlungskosten aufnehmen oder sich auf Grund der hohen Kosten für eine Lebensnotwendige Behandlung sogar für eine Einschläferung entscheiden müssen. Es macht also Sinn, sich das Thema einmal genauer anzusehen.

Was ist eine Tierkrankenversicherung?

Wir Menschen sind in Deutschland verpflichtend krankenversichert – dabei haben wir die Wahl, eine private Krankenversicherung zu wählen oder uns gesetzlich zu versichern. Für Haustiere gilt keine Krankenversicherungspflicht und ebenso wenig gibt es eine gesetzliche Norm, welche Leistungen eine Versicherung mindestens beinhalten muss. Also ist die Frage, ob man seinen Liebling versichern möchte oder nicht und in welchem Umfang jedem einzelnen selbst überlassen. Dementsprechend gibt es viele unterschiedliche Angebote für Tierkrankenversicherung en, aber im Kern zwei elementare Unterschiede: Wähle ich einen so genannten „Vollschutz“ oder eine „OP-Versicherung“? Die Bezeichnung lässt schon erahnen, wo sich der Unterschied verbirgt, aber lasst uns genauer hinsehen.

Was ist der Unterschied zwischen einer Vollversicherung und einer OP-Police?

Beginnen wir mit dem OP-Schutz:

Der Deckungsumfang – also der durch die Police abgesicherte Leistungsumfang und die Kostenübernahme – ist auf chirurgische Eingriffe und damit im Zusammenhang stehende Behandlungsauslagen begrenzt. Darunter fallen etwa Narkosen und notwendige Unterbringungskosten, die in der Folge eines chirurgischen Eingriffs notwendig sein können. Je nach Anbieter ist die Nachbehandlung dieses speziellen Eingriffs auf unbestimmte Zeit gedeckt. Ohne vorgreifen zu wollen, lohnt es sich bei der Auswahl eines Versicherers, hier schon genauer hinzusehen.

Die Alternative zur OP-Schutzversicherung ist die Vollversicherung:

Neben den im OP-Schutz genannten Leistungen umfasst der Vollschutz weitere stationäre wie ambulante Behandlungen. In einigen Fällen sind auch Vorsorgeuntersuchungen sowie Schutzimpfungen in der Police enthalten. Das klingt erst mal nach einem Rundum sorglos Paket, jedoch sollte man bei den so genannten „Leistungseinschränkungen“, Jahreshöchstgrenzen und den GOT-Sätzen genauer hinsehen. Denn alles, was hier ausgeschlossen wird, müsst ihr im Endeffekt selbst bezahlen.
Eine gute Beratung ist also absolut lohnenswert und auf die wichtigsten Punkte gehen wir jetzt genauer ein.

Was bedeutet GOT?

Tierärzte rechnen ihre Behandlung nach der Tierärztlichen Grundverordnung (GOT) ab. Die GOT gibt einen Gebührenrahmen vom einfachen bis zum dreifachen Satz (stufenlos) vor, keine Festpreise. Die Gebührenhöhe kann je nach Lage des Falles variieren und ist außerdem z. B. in spezialisierten Kliniken in der Stadt meist höher als in einfachen Praxen auf dem Lande. Sowohl medizinische Gründe, Zeitaufwand oder besondere Umstände (z. B. Notdienst) rechtfertigen einen höheren (bis zum dreifachen) Satz. In der GOT werden folgende Umstände beschrieben, die eine Bemessung des Satzes rechtfertigen:

  1. der Schwierigkeit der Leistungen,
  2. der Zeitaufwand,
  3. der Zeitpunkt des Erbringens der Leistungen gemäß des Satzes 4 (Nachts und an Feiertagen),
  4. die Werte des Tieres und
  5. die örtlichen Verhältnisse

Wir geben euch die Möglichkeit euch kostenlos und unverbindlich von Versicherungsexperten beraten zu lassen.

Auf was gilt es bei einer Tierversicherung also zu achten?

Deckungsgrenzen:

Viele Versicherer begrenzen ihre Leistungspflicht. Sie deckeln also den Betrag, der jährlich zur Behandlung bestimmter Eingriffe zur Verfügung steht. Gerade bei chirurgischen Eingriffen muss man damit rechnen, dass die Behandlungskosten mehrere hundert bis sogar tausend Euro kosten. Schaut da also genau hin – gerade dann, wenn der Grundbeitrag auf den ersten Blick sehr günstig erscheint. Je nachdem, ob ihr euch für einen OP-Schutz oder eine Vollversicherung entscheidet, werden die Deckungsgrenzen auch auf die verschiedenen Leistungen aufgeteilt.

Wartezeit:

Die meisten Versicherer fordern von euch eine gewisse Wartezeit, in der keine Leistungen übernommen werden. Aus Sicht der Versicherer ist dieses Vorgehen im Sinne der Risikoabwägung mit Sicherheit nachvollziehbar und dennoch müsst ihr darauf achten und euch dessen bewusst sein. Manche Versicherer schließen unvorhergesehenes wie Unfälle aus dieser „Wartezeit“ aus, was wir als fair betrachten.

Die „Versicherbarkeit“:

Manche Anbieter nehmen nur Tiere bis zu einem bestimmten Alter in die Versicherung auf. Hunde, die älter als 8 Jahre alt sind, werden es schwerer haben, eine Versicherung zu finden. Außerdem bemisst sich auch der Beitrag unter anderem am Eintrittsalter eures Lieblings. Es lohnt sich also in jedem Fall nicht all zu lange zu Fragen, ob man sein Haustier versichern möchte, oder nicht. Den statistisch gesehen, treten die meisten Kosten in der zweiten Lebenshälfte auf.

Selbstbeteiligung:

Oft wird von euch verlangt, dass ihr euch trotz Versicherung auch an den gedeckten Kosten beteiligt. In vielen Fällen bedeutet das, dass ihr 20% der Behandlungskosten aus eigener Tasche zahlen müsst. Auch hier gibt es ausnahmen und ihr seid bis zur „Deckungsgrenze“ von einer Selbstbeteiligung befreit.

Gebührensatz „GOT“:

Wir haben das Thema GOT bereits behandelt, aber hier müsst ihr darauf achten, bis zu welchem Satz eure Versicherung auch die Gesamtkosten deckt. Denn wie schon bei der Selbstbeteiligung, den Deckungsgrenzen und den beinhalteten Leistungen erwähnt: Alles was nicht vom Vertrag gedeckt ist, müsst ihr selbst bezahlen.

Die Arztwahl:

Es klingt fast selbstverständlich, ist es aber nicht: „Ich gehe zu meinem Tierarzt!“
Manche Versicherungen verlangen von euch, bestimmte Ärzte aufzusuchen. Das kann an Rahmenverträgen liegen und euch damit geringere Kosten für die Police einbringen, ist aber doch eine große Einschränkung. Also achtet bei der Wahl der Versicherung auf diese Art von Einschränkung.

Der Auslandskrankenschutz:

Auch ein gerngesehener Unterschied ist der Versicherungsschutz im Ausland. Die meisten Tierkrankenversicherungen decken auch Kosten für Behandlungen im Ausland ab. Dennoch solltet ihr euch fragen, was ihr für nötig haltet, und ob das in euerer Versicherung auch abgedeckt ist. In den meisten Fällen sollte es für eure Urlaubs- und Ausflugspläne gut reichen.

Unserer Ansicht nach, lohnt sich eine Krankenversicherung für euren Liebling in jedem Fall. Denn auch wenn es unvorstellbar klingt aber selbst in Deutschland werden jährlich etliche Tiere eingeschläfert, weil das Geld für die nötige Behandlung nicht aufgebracht werden kann. Stellt euch aber die Frage, mit welcher Art von Versicherung ihr euch wohler fühlt und werft einen genauen Blick auf die erwähnten Punkte. Nur selten spart ihr euch mit dem geringsten Beitrag am Ende auch am meisten Geld.

Wir geben euch die Möglichkeit euch kostenlos und unverbindlich von Versicherungsexperten beraten zu lassen.

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